Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen GemsLeben (Doreen Gemsleben, Einzelunternehmen) und Auftraggeberinnen und Auftraggebern über Leistungen der privaten Pflege- und Versorgungskoordination.
2. Vertragsgegenstand
GemsLeben unterstützt ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige bei der Strukturierung, Organisation und Koordination einer häuslichen Versorgungssituation. Die Tätigkeit ist eine private Dienstleistung und ergänzt bestehende Beratungs- und Versorgungsangebote; sie ersetzt weder Pflege im Sinne des SGB XI noch die gesetzliche Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht ein bestimmter Erfolg.
Vor-Ort-Termine finden im Servicegebiet Lausitz statt, insbesondere in Wittichenau, Hoyerswerda, Senftenberg und Cottbus sowie deren Umgebung; darüber hinaus erfolgt die Beratung deutschlandweit telefonisch oder per Video.
3. Vertragsschluss
Ein Beratungsvertrag kommt durch die ausdrückliche Bestätigung beider Parteien nach dem kostenlosen Kennenlerngespräch zustande. Der konkrete Leistungsumfang wird individuell schriftlich vereinbart. Mit kostenpflichtigen sowie vertretungs- oder datenschutzrelevanten Tätigkeiten wird erst begonnen, wenn die hierfür erforderlichen Vertrags-, Vollmachts- und Datenschutzgrundlagen vorliegen.
4. Leistungsübersicht
Je nach individueller Vereinbarung umfassen die Leistungen insbesondere:
- Kostenloses Kennenlernen (telefonisch, 15–20 Minuten)
- Persönliche Situationsanalyse & Pflege-Fahrplan mit schriftlichem Maßnahmenplan
- Antrags- und Unterlagenbegleitung, Vorbereitung auf die MD-Begutachtung
- Pflege- und Versorgungskoordination (Recherche, Telefonate, Terminabstimmungen, Dokumentation)
- Startbegleitung nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
- Laufende Begleitung bis zu 2 oder 4 Stunden pro Monat
- Telefonische bzw. digitale Beratung und Begleitung, auch deutschlandweit
Die ausführliche Leistungsbeschreibung sowie die geltenden Preise ergeben sich aus dem jeweils bei Vertragsschluss geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis.
5. Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. einer individuell schriftlich vereinbarten Vergütung. Zeitabhängige Leistungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand im 15-Minuten-Takt abgerechnet, sofern nicht ein Festpreis oder eine vereinbarte Obergrenze gilt. Fahrzeit gilt als Arbeitszeit. Fahrt- bzw. Kilometerkosten werden nur erhoben, soweit sie im geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis oder individuell vereinbart sind.
Bei abgeschlossenen Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungsstellung nach Abschluss, bei laufenden Aufträgen grundsätzlich monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. GemsLeben nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch; es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
6. Mehrarbeit und Änderungen
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie eine Überschreitung einer vereinbarten monatlichen oder fallbezogenen Obergrenze erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber.
7. Mitwirkungspflichten
Auftraggeberinnen und Auftraggeber verpflichten sich insbesondere,
- erforderliche Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen,
- über wesentliche Änderungen der Versorgungssituation unverzüglich zu informieren,
- erforderliche Vollmachten, Einwilligungen und Kontaktdaten bereitzustellen,
- Entscheidungen, die bei ihnen oder der betroffenen Person liegen, rechtzeitig zu treffen.
8. Vollmachten und Kommunikation mit Dritten
Soweit GemsLeben im Namen der Auftraggeberin, des Auftraggebers oder der betroffenen Person mit Pflegekassen, Ärzten, Kliniken, Pflegediensten, Therapiepraxen, Sanitätshäusern oder sonstigen Stellen kommunizieren soll, muss hierfür eine ausreichende Vollmacht bzw. sonstige Berechtigung vorliegen. Die Vollmacht begründet keine Befugnis, medizinische, rechtliche oder höchstpersönliche Entscheidungen anstelle der berechtigten Person zu treffen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten, einschließlich gesundheitsbezogener Angaben, werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und für die vereinbarten Zwecke verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
10. Leistungsgrenzen
Nicht Gegenstand der Leistungen von GemsLeben sind insbesondere:
- Behandlungspflege, körperbezogene Pflegemaßnahmen oder dauerhafte Betreuung/Beaufsichtigung,
- ärztliche Diagnostik, medizinische Behandlung oder medizinische Notfallversorgung,
- individuelle Rechtsberatung, rechtliche Prüfung oder Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren,
- Garantien für die Bewilligung eines Pflegegrades, einer Kostenübernahme, eines Pflegeplatzes, eines Pflegedienstes, eines Hilfsmittels oder sonstiger Leistungen Dritter,
- unbegrenzte Erreichbarkeit außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
Bei akuten medizinischen oder psychiatrischen Notfällen ist unverzüglich der zuständige ärztliche Dienst bzw. Rettungsdienst (Notruf 112) zu kontaktieren. GemsLeben ist kein Notfalldienst.
11. Unabhängigkeit
GemsLeben arbeitet unabhängig und schuldet keine Vermittlung eines bestimmten Drittanbieters. Verträge mit Dritten (z. B. Pflegediensten, Sanitätshäusern) kommen ausschließlich zwischen der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber oder der betroffenen Person und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
12. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Eine Haftung für Entscheidungen, Verfügbarkeit, Bearbeitungszeiten, Bewilligungen, Ablehnungen oder die Leistungserbringung unabhängiger Dritter wird nicht übernommen, soweit GemsLeben diese Umstände nicht selbst zu vertreten hat. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.
13. Vertragsbeginn, -ende und Kündigung
Ein fallbezogener Auftrag endet, wenn das vereinbarte Auftragsziel erreicht und der Fall abgeschlossen wurde. Laufende Begleitungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Termine und Absagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Etwaige Regelungen zu kurzfristigen Absagen oder Ausfallkosten gelten nur, wenn sie im bei Vertragsschluss geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis transparent vereinbart wurden.
15. Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
Wird ein Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher im Fernabsatz (z. B. Telefon, E-Mail oder online) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Ob und in welchem Umfang dies für das konkrete Leistungsangebot zutrifft, wird im Einzelfall geprüft; die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden in diesem Fall vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. GemsLeben ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

