Die Pflegeversicherung kennt eine ganze Reihe unterschiedlicher Leistungen – und für Familien ist es oft schwer zu überblicken, was ihnen konkret zusteht. Dieser Artikel gibt eine Orientierung über die wichtigsten Ansprüche.
Pflegegeld
Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere private Personen zu Hause übernommen wird. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Pflegesachleistungen
Wird die Pflege ganz oder teilweise durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst übernommen, rechnet dieser die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab – das sind die sogenannten Sachleistungen. Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich auch anteilig kombinieren, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst beteiligt sind.
Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 steht ein monatliches Budget zur Verfügung, das zweckgebunden für Entlastungsangebote genutzt werden kann – etwa Betreuungsgruppen, Alltagshilfen oder hauswirtschaftliche Unterstützung. Nicht genutzte Beträge können in der Regel über mehrere Monate angespart werden.
Verhinderungspflege
Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – etwa durch Urlaub oder eigene Krankheit –, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Mehr dazu in unserem Artikel zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Kurzzeitpflege
Für eine vorübergehende vollstationäre Versorgung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der Familie – steht ein eigenes jährliches Budget zur Verfügung.
Tages- und Nachtpflege
Diese teilstationäre Betreuung außerhalb der eigenen Wohnung wird zusätzlich zum Pflegegeld oder den Sachleistungen finanziert und mindert diese nicht.
Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe werden bis zu einem monatlichen Betrag übernommen. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett werden meist gegen eine geringe Zuzahlung bereitgestellt. Details in unserem Artikel zu Pflegehilfsmitteln.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für bauliche Anpassungen wie einen barrierefreien Duschumbau gibt es einen Zuschuss pro Maßnahme, der bei mehreren pflegebedürftigen Personen im selben Haushalt auch mehrfach gewährt werden kann.
Die genauen Beträge erfragen
Die konkreten Euro-Beträge und Budgets werden regelmäßig angepasst. Die aktuell gültigen Werte erfahren Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse oder in einer individuellen Beratung.
Wie wir helfen
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen in Ihrer konkreten Situation infrage kommen, und übernehmen die entsprechenden Anträge. Mehr dazu auf unserer Seite Hilfe bei Pflegeanträgen & MD-Begutachtung.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich kombinieren.
- Der Entlastungsbetrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
- Verhinderungspflege, Kurzzeit- und Tagespflege bieten gezielte Entlastung.
- Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung werden anteilig oder vollständig bezuschusst.
- Die genauen Beträge erfragen Sie am besten aktuell bei Ihrer Pflegekasse.
GemsLeben
Unser Team begleitet Familien in der Lausitz und deutschlandweit bei der Organisation der Pflege – persönlich, unabhängig und verständlich.